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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und beschreiben die Mitgliedschaft im Verein „Rechte für Sternchenmamas“, ZVR: 1207835807. 

Vereinssitz: Hochwaldstraße 27b, 2230 Gänserndorf
Obfrau: Mag. Monika Romaniewicz
Informationen und Auskunft : office@sternchenmamas.at 

1. Erwerb der Mitgliedschaft

Die Anmeldung erfolgt über ein Antragsformular, das über die Homepage des Vereins abrufbar ist. Der  Mitgliedsantrag kann innerhalb von 14 Tagen (einlangend) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Eine Mitgliedschaft besteht erst nach positiver schriftlicher Rückmeldung des Vereinsvorstands. Nach Erhalt der Rechnung muss diese innerhalb von 14 Werktagen eingezahlt werden. Bei Nichteinzahlung wird die erste Mahnung gesendet. Bei Nichtbegleichung der ersten Mahnung erfolgt nach weiteren sieben Tagen der Versand der zweiten Mahnung. Wenn die Zahlung auch dann binnen sieben Tagen nicht aufs Vereinskonto eingeht, wird die Mitgliedschaft nicht angenommen bzw. erfolgt eine Streichung von der Mitgliederliste.

Sofern die Mitgliedschaft nicht unter den unter Punkt 2. „Beendigung der Mitgliedschaft“ angeführten Bedingungen gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr, in welchem die Mitgliedschaft abgeschlossen wird, unabhängig davon, wann dies passiert und läuft dann automatisch weiter. Der Mitgliedsbeitrag wird (bis auf Widerruf) jährlich im Jänner eines jeden Kalenderjahres verrechnet und die Rechnung per E-Mail oder Post zugesandt. Nur die erste Zahlung bei Neueintritt in den Verein wird zum Zeitpunkt des Eintritts fällig.

2. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen), Austritt, Streichung oder Ausschluss.

Der Austritt kann zum Ende jedes Kalenderjahres (= Rechnungsjahr) erfolgen und muss dem Vorstand mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Die Streichung von der Mitgliederliste durch den Vorstand ist zulässig, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung länger als vier Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder sonstiger Zahlungspflichten gegenüber dem Verein im Rückstand ist. Die Mahnungen dienen gleichzeitig als Gelegenheit zur Stellungnahme des betroffenen Mitglieds; eine gesonderte Anhörung des Mitglieds vor der Streichung durch den Vorstand ist nicht erforderlich. Die Streichung kann ohne gesonderten Beschluss durch ein damit beauftragtes Mitglied des Vorstands erfolgen. Gegen offene Forderungen des Vereins ist eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Mitglieds unzulässig.

Die Streichung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Offene Forderungen des Vereins gegen das gestrichene Mitglied werden durch die Streichung nicht berührt. Die Streichung kann durch Zahlung des ausständigen Betrages binnen einer Woche wieder rückgängig gemacht werden.

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand jederzeit aus wichtigem Grund beschlossen werden. Als solcher gilt insbesondere die grobe Verletzung der Mitgliedspflichten und/oder vereinsschädigendes Verhalten, welches das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Mitglied nachhaltig erschüttert.

Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur von einem Vorstandsmitglied gestellt werden. Das betroffene Vereinsmitglied muss Gelegenheit erhalten, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen mündlich oder schriftlich zu äußern. Die Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied schriftlich begründet mitzuteilen.

Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit der Berufung an das vereinsinterne Schiedsgericht offen. 

Vom Zeitpunkt der Zustellung des Ausschlussbeschlusses bis zur endgültigen vereinsinternen Entscheidung über die Berufung ruhen die Rechte des Mitglieds, nicht jedoch die ihm obliegenden Pflichten. Mit dem Tag des Ausscheidens erlöschen alle Rechte des Vereinsmitgliedes.

Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus wichtigem Grund (siehe oben) von der Mitgliederversammlung jederzeit beschlossen werden.

3. Arten der Mitgliedschaft und Höhe der Beiträge

In unserem Verein sind ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder möglich. 

Ordentliche Mitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks unterstützen.

Außerordentliche Mitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines für sie festgesetzten Mitgliedsbeitrags unterstützen.

Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein von der Mitgliederversammlung ernannt werden.

Die Höhe der aktuellen Mitgliedsbeiträge beträgt EUR 25,- für ordentliche Mitglieder und EUR 35,- für außerordentliche Mitglieder. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins, gegebenenfalls nach den vom Vorstand erstellten Richtlinien, zu beanspruchen.

4. Rechte und Pflichten

Ordentliche Mitglieder können sich über folgende Dinge freuen:

•          Newsletter mehrmals jährlich

•          Zugang zu aktuellen rechtlichen und fachlichen Informationen

•          Die Möglichkeit der aktiven, über den Verein vergüteten, Mitarbeit im Rahmen der kostenlosen Erstberatung (derzeit im Aufbau)

•          Mitarbeit an Veranstaltungen

•          Aktives Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen

•          Passives Wahlrecht für den Vorstand

•          Unterstützung unseres Vereins durch den Mitgliedsbeitrag

 

Außerordentliche Mitglieder können sich über folgende Dinge freuen:

•          Newsletter mehrmals jährlich

•          Zugang zu aktuellen rechtlichen und fachlichen Fachinformationen

•          Unterstützung unseres Vereins durch den Mitgliedsbeitrag

Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung steht jedem Mitglied zu. 

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins schadet. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge in der vom Vorstand jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.

Bei Veranstaltungen des Vereins können die teilnehmenden Mitglieder zur Zahlung einer Teilnahmegebühr verpflichtet werden.

4. Datenschutz

Im Rahmen des freiwilligen Aufnahmeantrages (siehe Homepage) eines Mitgliedes werden folgende personenbezogenen Daten in Antragsformularen erhoben. Sie sind für die Vereinsmitgliedschaft erforderlich:

  • Vor- und Zuname, 

  • Geburtsdatum, 

  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und/ oder Telefonnummer)

  • Beruf (optional)

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden seitens des Vereins „Rechte für Sternchenmamas“ im Rahmen der Erfüllung der statutengemäßen Vereinstätigkeit und Mitgliederverwaltung gespeichert und verarbeitet. Durch diese ständige Beziehung darf der Verein den Mitgliedern auch Informationen über die Vereinstätigkeit (Newsletter, Veranstaltungen usw.) zukommen lassen. Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, des Zwecks der Datenverarbeitung oder soweit ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter Dritter besteht, ist es möglicherweise auch erforderlich, die Daten an Dritte zu übermitteln. Mögliche Empfänger können sein: private und öffentliche Stellen, die Informationen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bekanntgeben oder benötigen, Behörden, IT und Telekommunikationsdienstleister. Diese Weiterleitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO.

Gemäß geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen sind wir gem. Art 5 Abs 1 lit. e DSGVO verpflichtet personenbezogene Daten umgehend zu löschen, sobald sich der Zweck für die Verarbeitung erledigt hat. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen einen legitimen Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Daten werden jedenfalls von uns in personenbezogener Form bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bzw. darüber hinaus für die abgabenrechtlichen Aufbewahrungsfristen der Finanzgesetze (z.b. BAO) gespeichert und aufbewahrt. Soweit sich für einzelne Verarbeitungszwecke Abweichendes ergibt, wird dies beim jeweiligen Zweck ausgeführt.

Bei Problemen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns gerne. 

5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Verein ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die jeweils gültige Version wird auf der Internet-Seite veröffentlicht. Mitglieder werden über Änderungen per E-Mail informiert. 

Änderungen der AGB können die Mitglieder innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen auf der Homepage widersprechen. Wenn dem Widerspruch durch den Vorstand nicht abgeholfen werden kann, hat das Mitglied das Recht der fristlosen Kündigung der Mitgliedsch

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