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Über uns

Wir als  Verein unterstützen die von einer kleinen Geburt (= Fehlgeburt) betroffenen Personen (Frauen sowie deren Angehörige) auf rechtlicher und fachlicher Ebene.

Unser Ziel ist es rechtliche Verbesserungen für Betroffene von Schwangerschaftsverlust zu erwirken.

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Mission

Unser Ziel ist die österreichische Gesellschaft sowie die Politik und den Gesetzgeber über das Thema der kleinen Geburt aufzuklären und dieses zu enttabuisieren sowie die in diesem Zusammenhang stehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Änderungen zu erreichen. 

Vision

Folgende Gesetzliche Änderungen: 

1. Gestaffelter Mutterschutz und Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes:

(i) absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen für Frauen, die ihr Kind ab der 14. SSW verloren haben,

(ii) relatives (freiwilliges) Beschäftigungsverbot für Frauen, die ihr Kind ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft bis zur 14. SSW bekommen haben,

iii) Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ab der Geburt bis zum Ablauf des vierten Monats

2. Möglichkeit der vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partnerinnen nach einer kleinen Geburt

3. Hebammenbetreuung ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft

4. Übernahme der Kosten der Nachbetreuung durch Psycholog*innen

5. Abänderung des Begriffs „Fehlgeburt“ in „kleine Geburt“ oder „Schwangerschaftsverlust“ und Klarstellung, dass es sich bei der Grenze des Geburtsgewichts von 500 Gramm lediglich um eine personenstandsrechtliche Angabe handelt

6. Erweiterung des Katalogs für vorzeitigen Mutterschutz zum Schutz der Frauen vor Fehlgeburten

7. Bundesweiter Bestattungskostenbeitrag für kleine Geburten

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